Die Anzeige können Sie per Online-Formular oder als ausgefülltes PDF-Formular beziehungsweise in Papierform vornehmen:
Anzeige per Online-Formular:
- Öffnen Sie die "Anzeige gemäß § 36 Postgesetz/EU-Paketverordnung" als Online-Formular.
- Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die notwendigen Anlagen bei. Sie können die Anlagen als Datei hochladen.
- Senden Sie die Anzeige elektronisch ab. Eine Kopie der Anzeige mit automatisch erzeugten Unterschriftsblatt erhalten Sie per E-Mail. Bitte senden Sie diese unterschrieben an die Bundesnetzagentur. Wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein qualifiziertes elektronisches Siegel verwenden, entfällt das Unterschriftenblatt.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Anzeige.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
Anzeige per ausfüllbarem PDF-Formular beziehungsweise in Papierform:
- Öffnen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur und laden Sie die "Anzeige gemäß § 36 Postgesetz/EU-Paketverordnung" herunter.
- Füllen Sie die Anzeige aus. Sie können diese direkt am Computer ausfüllen.
- Drucken Sie die ausgefüllte Anzeige aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesnetzagentur. Sie können die Anzeige per E-Mail, Fax oder Brief an die Bundesnetzagentur senden.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.