Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.
keine
keine
keine
keine
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.
04.06.2019