Den Betrieb von Raumfahrzeugen können Sie schriftlich melden:
- Verfassen Sie die Meldung und stellen Sie die benötigten Nachweise zusammen.
- Die Unterlagen senden Sie per Post, E-Mail oder De-Mail an das Bundesamt für Strahlenschutz.
- Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft die Unterlagen.
- Wenn alle Nachweise erbracht sind, erhalten Sie eine Mitteilung und dürfen den Betrieb aufnehmen.
- Wenn die nötigen Anforderungen und Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann das Bundesamt für Strahlenschutz Sie zur Abhilfe auffordern oder den Betrieb gegebenenfalls untersagen. Auch bei Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestimmter Personen oder bei bestimmten Verstößen kann der Betrieb untersagt werden.
Anmerkung: Es wird empfohlen vor Einreichung der Unterlagen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz in Kontakt zu treten. So ist es beispielsweise erforderlich, im Vorfeld die notwendige Anzahl an Strahlenschutzbeauftragten im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strahlenschutz und unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse im betreffenden Unternehmen, festzulegen.