Sie können die Arbeitslosenbeihilfe bei Ihrer örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
- Bitte melden Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos. Zur elektronischen Arbeitslosmeldung gelangen Sie entweder über das Bundesportal oder direkt über das Fachportal der Bundesagentur für Arbeit.
- Bei der persönlichen Arbeitslosmeldung bekommen Sie von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit den „Antrag auf Arbeitslosenbeihilfe für frühere Soldaten auf Zeit“ ausgehändigt. Füllen Sie diesen vollständig aus.
- Reichen Sie Ihren Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ein.
- Eventuell sind von Ihnen noch "Zusatzblätter" auszufüllen, wenn die Agentur für Arbeit weitere Angaben benötigt.
- Die Agentur für Arbeit prüft dann Ihren Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe.
- Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie einen Bescheid, in dem die Höhe und die Dauer der Zahlungen enthalten sind.
- Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit auf Antrag einen Vorschuss bewilligen. Dies gilt nur, sofern Ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
- Die Arbeitslosenbeihilfe wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den jeweils aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird.
- In Ausnahmefällen können Sie sich die Arbeitslosenbeihilfe bar auszahlen lassen. Die „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.