Teilarbeitslosengeld können Sie bei Ihrer örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
- Eventuell müssen Sie noch "Zusatzblätter" ausfüllen, wenn die Agentur für Arbeit weitere Angaben benötigt.
- Die Agentur für Arbeit prüft dann Ihren Anspruch auf Teilarbeitslosengeld.
- Über die Bewilligung der Leistungen bekommen Sie per Post einen schriftlichen Bescheid, in dem auch die Höhe und der Zeitraum der Zahlungen vermerkt ist.
- Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen Vorschuss bewilligen. Dies gilt nur sofern Ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht.
- Das Teilarbeitslosengeld wird monatlich nachträglich kostenfrei auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Das bedeutet, dass die Leistung für den jeweils aktuellen Monat zum Ende des Monats ausgezahlt wird.
- In Ausnahmefällen können Sie sich das Teilarbeitslosengeld bar auszahlen lassen. Die “Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ können Sie innerhalb eines Monats bei Ihrem Geldinstitut zur Gutschrift einreichen oder sich (oder einer von Ihnen beauftragten Person) den Betrag bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Dadurch entstehen jedoch zusätzliche Kosten.