- Sie erstellen die nötigen Unterlagen mit Hilfe eines Fachplaners und reichen diese zusammen mit der Anzeige ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige.
- Die zuständige Behörde kann innerhalb einer bestimmten Frist das Vorhaben untersagen oder Anordnungen treffen.
- Ansonsten können Sie nach Ablauf der Frist das Vorhaben in der angezeigten Art und Weise durchführen.
- Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.