Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihr Vorhaben der Gesellschaftspolitik in Entwicklungs- und Transformationsländern sowie Projekte, an denen der Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat.
Sie erhalten eine Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:
- Förderung des pluralistischen Dialogs über gesellschaftliche Leitbilder auf der Basis von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit
- Hilfe beim Aufbau gesellschaftlicher Interessengruppen sowie die Förderung von Aktivitäten der Zivilgesellschaft
- Unterstützung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Institutionen beim Auf und Ausbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Verfahren
- Förderung der gleichberechtigten Integration von Frauen in die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozesse
- Beratung bei Wirtschafts-, Sozial- und Umweltreformen
- Unterstützung beim Auf- und Ausbau marktwirtschaftlicher Mechanismen und Systeme
- Förderung einer sozial gerechten ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung
- Förderung der Beachtung und Umsetzung der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und anderer grundlegender internationaler Konventionen
- Unterstützung politischer Bildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für interessierte Jugendliche und Erwachsene
- Förderung dezentraler pluralistischer Medien und Kommunikationssysteme
- Förderung des nationalen, regionalen und internationalen Dialogs insbesondere auf den Gebieten der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zusammenarbeit
- Förderung von Frieden und Entwicklung in Konflikt und Post-Konfliktländern
- bei besonderem entwicklungspolitischen Interesse Förderung von Dialogmaßnahmen und Fachgesprächen auch außerhalb der Kooperationsländer zur Unterstützung der vorstehend genannten Maßnahmen
Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie für Ihr Projekt einen Zuschuss, der grundsätzlich als Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt wird.