Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr auf Trichinen amtlich untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Erst nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden oder es an andere abgeben.
Wenn Sie das erlegte Wild an einen Betrieb des Einzelhandels oder an einen Jäger abgeben, geht die Verpflichtung zur Anmeldung zur Untersuchung auf Trichinen auf diese über. Sollten Sie vor oder nach dem Erlegen des Wildes Merkmale festgestellt haben, die das Fleisch des Tieres als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, müssen Sie diese Information an die abnehmende Person weitergeben.
Wenn die Probe von den Behörden untersucht wurde, übermittelt die Behörde im Gegenzug das Ergebnis der Untersuchung an Sie weiter. Alternativ können Sie nach Vereinbarung mit der zuständigen Behörde davon ausgehen, dass keine Trichinen gefunden wurden, wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Meldung erhalten haben.