Sie können die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie weiterhin an dem Bundesfreiwilligendienst teilnehmen wollen.
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, höchstens jedoch für insgesamt 18 Monate, verlängert. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung bis zu einer Dauer von 24 Monaten möglich, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes begründet werden kann.