Wenn Sie eine gegenwärtige Gefahr abwehren müssen:
- Sie führen die notwendigen Maßnahmen unter Benutzung eines Gewässers durch.
- Sie zeigen der Behörde die durchgeführten Maßnahmen an.
- Die Behörde prüft, welche Auswirkungen die Maßnahme auf das Gewässer hat und leitet gegebenenfalls Schutzmaßnahmen für das Gewässer ein.
- Die Behörde beurteilt, ob die Voraussetzungen für die erlaubnisfreie Benutzung tatsächlich erfüllt wurden.
- Falls die Voraussetzungen nicht vorlagen, leitet die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Gewässerbenutzung ein.
Wenn Sie ein Gewässer im Rahmen von Übungen oder Erprobungen zur Verteidigung oder Gefahrenabwehr benutzen möchten:
- Zeigen Sie die geplanten Maßnahmen der Behörde an.
- Die Behörde prüft, ob die geplanten Maßnahmen die Voraussetzungen der Erlaubnisfreiheit erfüllen.
- Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unterrichtet Sie die Behörde darüber, dass Sie eine Erlaubnis beantragen müssen oder das Vorhaben untersagt wird.
- Anderenfalls können Sie nach Ablauf einer bestimmten Frist die Maßnahme in der angezeigten Art und Weise durchführen.