Die zuständige Behörde gibt in der Ausschreibung an, welche Unterlagen vorzulegen sind. Insbesondere kann die zuständige Behörde die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:
- tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk
- Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Falle einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 EU/EWRHandwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen
- Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten und berufsbezogene Fort und Weiterbildungsmaßnahmen
- Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- eine aktuelle Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme eines Bezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt
- Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen den Bewerber oder die Bewerberin strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
- Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Erklärung, ob der Bewerber oder die Bewerberin
- Inhaber eines Bezirks ist oder war,
- zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört,
- ob die Bestellung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung aufgehoben oder widerrufen wurde oder in dieser Zeit Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden und
- dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung eine bestehende Bestellung aufgegeben wird
- von derzeitigen oder ehemaligen Bezirksinhabern oder Bezirksinhaberinnen die Zustimmungserklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber oder die Bewerberin bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen
- schriftliche und unterzeichnete Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde, und wenn doch, bei welcher anderen Behörde, eine weitere Bewerbung eingereicht wurde
- bei der Ausschreibung mehrerer Bezirke oder der Ausschreibung des Statusamtes eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers: die Angabe zur Rangfolge bevorzugter Bezirke
- Nachweis einer Tätigkeit in einem nach dem Gütesiegel „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ oder vergleichbar einzelzertifizierten Betrieb; ggf. unterteilt nach Tätigkeit im eigenen Betrieb und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in einem fremden Betrieb. Maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung, wobei nur volle Jahre als Selbständige/r bzw. volle Monate als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin berücksichtigt werden. Arbeitslosenzeiten von bis zu 2 Monaten werden bei Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen vollständig anerkannt
- Nachweise über Zusatzqualifizierungen, z.B. Betriebswirt des Handwerks, gepr. Betriebswirt nach HwO, Gebäudeenergieberater, Brandschutztechniker, abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z.B.: Versorgungstechnik; Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk
- berufsspezifische Fortbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung sowie im Jahr der Ausschreibung
Die zuständige Behörde gibt in der Ausschreibung an, welche Unterlagen vorzulegen sind. Insbesondere kann die zuständige Behörde die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:
- tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk
- Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Falle einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 EU/EWRHandwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen
- Nachweise über die bisherigen Schornsteinfegertätigkeiten und berufsbezogene Fort und Weiterbildungsmaßnahmen
- Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- eine aktuelle Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme eines Bezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt
- Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate gegen den Bewerber oder die Bewerberin strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt ist
- Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Erklärung, ob der Bewerber oder die Bewerberin
- Inhaber eines Bezirks ist oder war,
- zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört,
- ob die Bestellung in den letzten 3 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung aufgehoben oder widerrufen wurde oder in dieser Zeit Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden und
- dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung eine bestehende Bestellung aufgegeben wird
- von derzeitigen oder ehemaligen Bezirksinhabern oder Bezirksinhaberinnen die Zustimmungserklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber oder die Bewerberin bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen
- schriftliche und unterzeichnete Erklärung, dass bei keiner anderen Behörde, und wenn doch, bei welcher anderen Behörde, eine weitere Bewerbung eingereicht wurde
- bei der Ausschreibung mehrerer Bezirke oder der Ausschreibung des Statusamtes eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers: die Angabe zur Rangfolge bevorzugter Bezirke
- Nachweis einer Tätigkeit in einem nach dem Gütesiegel „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ oder vergleichbar einzelzertifizierten Betrieb; ggf. unterteilt nach Tätigkeit im eigenen Betrieb und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in einem fremden Betrieb. Maßgeblich sind die 3 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung, wobei nur volle Jahre als Selbständige/r bzw. volle Monate als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin berücksichtigt werden. Arbeitslosenzeiten von bis zu 2 Monaten werden bei Arbeitnehmern oder Arbeitnehmerinnen vollständig anerkannt
- Nachweise über Zusatzqualifizierungen, z.B. Betriebswirt des Handwerks, gepr. Betriebswirt nach HwO, Gebäudeenergieberater, Brandschutztechniker, abgeschlossenes berufsbezogenes Hochschulstudium (z.B.: Versorgungstechnik; Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk
- berufsspezifische Fortbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung sowie im Jahr der Ausschreibung
1. Nachweis über die Erfüllung staatlicher Pflichtaufgaben; Vorlage des abgeschlossenen Kehrbuches des Vorjahres der Ausschreibung gemäß § 19 SchfHwG in digitaler/elektronischer Form (PDF-Datei auf USB-Stick)
2. Dokumentation von Betriebssicherheits- und Brandschutzmängeln von Feuerungsanlagen sowie Immissionsstatistik nach § 16 der 1. BImSchV im Kehrbezirk (auch durch Bescheinigung des Landesinnungsverbandes möglich)
3. Nachweis über die Verwendung eignungsgeprüfter Immissionsschutzmessgeräte, d.h. Protokolle der Messgeräteüberprüfung (Bescheinigung der Prüfstelle)
4. Weiterbildungsnachweise im Bereich staatlicher Pflichtaufgaben (hoheitliche Tätigkeiten) in Form von Bestätigungen des Landesinnungsverbandes oder vergleichbarer Weiterbildungsträger (mindestens zwei Nachweise aus den letzten drei Jahren vor der Bewerbung)