Sie können Ihren Messbericht entsprechend der Vorgaben der nach Landesrecht zuständigen Behörde einreichen. Den Bericht legen Sie folgendermaßen vor:
- Für die fortlaufenden Messungen wenden sich an Ihre zuständige Immissionsschutzbehörde. Diese teilt Ihnen Einzelheiten über Art und Umfang der erforderlichen Ermittlungen mit.
- Sie werten die kontinuierlichen Messungen des jeweiligen Kalenderjahrs aus.
- Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
- Sie können ein akkreditiertes Messinstitut oder eine sachverständige Person mit der Auswertung der kontinuierlichen Messungen oder der Erstellung des Messberichts beauftragen.
- Sie haben einen Genehmigungsbescheid für Ihre Anlage erhalten, in dem kontinuierliche Messungen behördlich festgelegt sind.
- Sie werten die Messungen aus.
- Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
- Sie senden den Messbericht fristgerecht an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde.