- Sie wenden sich an ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen, stellen die erforderlichen Informationen für die Messung zur Verfügung und vereinbaren einen Messtermin.
- Das Messinstitut oder der Sachverständige erstellt für Sie eine Messplanung und meldet diese zusammen mit dem Messtermin der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde.
- Zum Messtermin ermittelt das Messinstitut oder der Sachverständige die Emissionswerte und vergleicht sie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerten.
- Nach Abschluss der Messung erhalten Sie vom Messinstitut oder vom Sachverständigen einen Messbericht.
- Sie prüfen den Messbericht und senden diesen zusammen mit der Messplanung, dem Ergebnis der Messung, dem verwendeten Messverfahren und den Betriebsbedingungen bei der Messung an die für Sie zuständige Behörde.
- Sie erhalten anschließend von der Behörde eine Bestätigung über den Eingang Ihres Messberichts.