In Deutschland informieren die Regierung sowie Stellen der öffentlichen Verwaltung die Allgemeinheit aktiv über die Umwelt. Über diese informationspflichtigen Stellen hat jede Person einen Anspruch auf den freien Zugang zu Umweltinformationen.
Umweltinformationen geben Auskunft über
- den Zustand der Umwelt, die menschliche Gesundheit und Sicherheit,
- Faktoren, Tätigkeiten, Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken,
- Umweltrecht,
- politische Programme mit Bezug zur Umwelt.
Bei den Behörden können Sie auch selbst bestimmte Daten abfragen, beispielsweise über die Qualität der Luft und Gewässer sowie Daten über Biotope und Schutzgebiete.
Wenn Sie bestimmte Umweltinformationen erhalten möchten, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie müssen dafür kein rechtliches Interesse nachweisen.
Im Bergbausektor sind beispielsweise die folgenden Informationen interessant:
- Fließwege und Beschaffenheit von Grund und Oberflächenwasser,
- Auswirkungen auf Böden, Fauna und Flora sowie
- Inhaber und Laufzeiten von Bergbauberechtigungen in einem bestimmten Gebiet.
Zugang zu Umweltinformationen können Sie zum Beispiel durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht erhalten.
In Rheinland-Pfalz gelten folgende Informationen als Umweltinformationen:
- Der Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile,
- Daten oder Zusammenfassungen von Daten aus der Überwachung von Tätigkeiten, die sich auf die Umwelt auswirken oder wahrscheinlich auswirken,
- Zulassungsentscheidungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, und Umweltvereinbarungen,
- zusammenfassende Darstellungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen,
- die Texte von völkerrechtlichen Verträgen, Europäisches Recht sowie Rechtsvorschriften von Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden über die Umwelt oder mit Bezug zur Umwelt sowie
- Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften sowie Konzepten, Plänen und Programmen, sofern solche Berichte von den jeweiligen Stellen in elektronischer Form ausgearbeitet worden sind oder bereitgehalten werden.