Dampfkesselanlagen der sogenannten Kategorie IV sind beheizte überhitzungsgefährdete Druckgeräte zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 Grad Celsius beinhalten. Es handelt sich hierbei um überwachungsbedürftige Anlagen.
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Dampfkesselanlage der Kategorie IV
- errichten und in Betrieb nehmen möchten oder
- in der Bauart oder der Betriebsweise so verändern möchten, dass die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird.
Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:
- beschränkt,
- befristet,
- unter Bedingungen oder
- mit Auflagen.
Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.