Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere Nachweise, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können, ein.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland studieren möchten, können Sie Ihren Schulabschluss, anerkennen lassen. Es wird geprüft, ob Ihr Schulabschluss Ihnen den Zugang zum Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht. Mit der ausgestellten Bescheinigung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.
Informationen finden Sie auch bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort finden Sie Empfehlungen zur Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Die Empfehlungen finden Sie in der Datenbank „anabin“ unter der Rubrik „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“.
Die Datenbank anabin listet ausländische Schulabschlüsse, die im Heimatland den Hochschulzugang ermöglichen. Die Bewertungsvorschläge geben Auskunft darüber, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen können. Bei Abschlüssen, die in Deutschland nicht den direkten Hochschulzugang ermöglichen, erhalten Sie Informationen welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Dies können zusätzliche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule außerhalb von Deutschland oder eine Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs sein
Die Entscheidung, ob ein Schulabschluss anerkannt wird, trifft die Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere Nachweise, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können, ein.
Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen oder International Offices der Hochschulen in RLP
Schulabschlusszeugnis und dazugehörige Fächer- und Notenübersicht jeweils in beglaubigter Kopie und in einer offiziellen Übersetzung sowie länderabhängig ggf. weitere Unterlagen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule, bei der Sie sich für ein Studium bewerben möchten.
Verwaltungsgebühr: 25,00 - 115,00 EURVorkasse: Neinhttps://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WWFGebVRP2014V3Anlage
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.
Gegen den Anerkennungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden.
Je nach Hochschule unterschiedlich.
22.12.2022
BAföG-Amt
Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr