- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
Abgabe: gebührenfreiEs fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
19.03.2023