Sie müssen die rote Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie können den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition schriftlich und ggf. auch online beantragen.
Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das von der zuständigen Waffenbehörde bereitgestellt wird.
- Sie schicken das unterschriebene Formular und das Gutachten zum Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung sowie das Gutachten zum Nachweis Ihrer persönlichen Eignung (sofern erforderlich) an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.
Wenn der Erwerb und Besitz auch online beantragt werden kann:
- Sie reichen den Antrag über den Online-Dienst der zuständigen Waffenbehörde ein und laden das Gutachten zum Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung hoch.
- Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung müssen Sie ggf. per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.