Den Antrag auf Anerkennung der Facharztqualifikation müssen Sie schriftlich, bei der jeweils zuständigen Bezirksärztekammer in Rheinland-Pfalz einreichen.
Facharzt-Qualifikationen, die in einem EU-Staat erworben wurden, werden individuell daraufhin überprüft, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Fachärztin/des Facharztes entspricht oder ob es wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Qualifikation gibt. Diese Überprüfung basiert auf verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Listung in der RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES. Ihre einschlägige Berufserfahrung kann dabei ebenso berücksichtigt werden wie weitere berufliche Qualifikationen.