Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Kommunale Satzung
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr