Die Löschung ihrer Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen.
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank einge-tragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen. Hierfür ist ein formloser Antrag beim OLG Koblenz oder Zweibrücken erforderlich.
Die Löschung ihrer Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen.
Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Zweibrücken.
Wenn Sie in die Datenbank eingetragen sind, können Sie diesen Antrag selbstverständlich auch wieder löschen lassen.
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Normierung für diese Leistung.
Widerspruch beim zuständigen Oberlandesgericht ist möglich.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
15.07.2022