Die Rückmeldung ins nächste Semester erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags bei der Landeshochschulkasse Mainz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der z.B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote u.a. finanziert.
Die Rückmeldung ins nächste Semester erfolgt durch den fristgerechten Eingang des Semesterbeitrags bei der Landeshochschulkasse Mainz.
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.
Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Gebühr: 0,00 - 400,00 EURVorkasse: NeinKosten sind variabel und abhängig von der jeweiligen Hochschule aufgrund der Zusammensetzung des Semesterbeitrags (Semesterticket etc.). Genauere Auskünfte erhalten Sie durch die Hochschule.
Die Fristen zur Rückmeldung werden auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen veröffentlicht. Geht der Semesterbeitrag unvollständig oder zu spät bei der Landeshochschulkasse ein, so gibt es bei einigen rheinland-pfälzischen Hochschulen die Möglichkeit, eine Säumnisgebühr innerhalb einer Nachfrist zu überweisen.
Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.
Bei der Erhebung des Semesterbeitrags können auch eventuell andere fällige Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren) angefordert werden.
05.07.2022
BAföG-Amt
Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr