Wenn Sie sich nicht für ein Studium einschreiben möchten/können, jedoch allgemein, ohne einen formalen Abschluss, an Lehrveranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie eine Gasthörerschaft bei der jeweiligen Hochschule beantragen. Die Voraussetzung zur Gasthörerschaft sind in den Einschreibeordnungen der Hochschulen ausgeführt. Bitte beachten Sie hierbei die hochschulindividuellen Regelungen.
Die Zulassung erfolgt per Bescheid (Gasthörerschein) und muss für jedes Semester neu beantragt werden.
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig (Besonderes Gebührenverzeichnis der LV) und umfasst die Gebühr für einen Gasthörerschein sowie eine Semestergebühr, die in Abhängigkeit der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen variieren kann.