Schriftliche Mitteilung des Verzichts an die Anerkennungsbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde ihren Verzicht der Anerkennung schriftlich anzeigen.
Schriftliche Mitteilung des Verzichts an die Anerkennungsbehörde.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
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04.04.2024