Bitte wenden Sie sich entweder an ein Bestattungsunternehmen, das sich üblicherweise bei Beauftragung um alle Formalitäten kümmert
oder:
• für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
• für die Durchführung einer (zweiten) besonderen amtlichen Leichenschau wegen der Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
• für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
• für die Bestattung, die Benutzung des Gemeindefriedhofes, evtl. der Leichenhalle sowie die Gestaltung der Grabstätte an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
• für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Einäscherungsanlage (Krematorium) an einen Bestatter.