- Nach dem Tod eines Menschen erfolgt immer eine Leichenschau durch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der eine Todesbescheinigung ausstellt.
- Nach Abschluss der Leichenschau wird der Leichnam eingesargt und in eine Leichenhalle überführt (Ausnahmen: Wenn eine staatsanwaltschaftliche Leichenschau durchzuführen ist oder bei wissenschaftlichen Untersuchungen).
- Während der Überführung und Bestattungsfeier muss der Sarg geschlossen bleiben (Ausnahmen kann die örtliche Ordnungsbehörde zulassen).