Sie stellen zunächst Ihren Antrag auf Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
- Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Hierfür fragt die Kammer unter Umständen auch bei weiteren Stellen, wie Innungen oder Berufsvereinigungen, nach.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags bekommen Sie ein Schreiben darüber, ob Sie die von der Erfordernis der Ausbildung befreit werden können.