Ihre Bewerbung um die Aufnahme auf die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter können Sie nur schriftlich einreichen.
- Sie müssen zunächst den vorgegebenen Fragebogen ausfüllen
- Dann müssen Sie alle geforderten Nachweise der Bewerbung beileigen und alles an das zuständige Insolvenzgericht schicken
- Nach Eingang der Bewerbung erhalten Sie innerhalb von 3 Wochen eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung
- Das Gericht teilt Ihnen mit, wann über die Bewerbung entschieden wird
- Das Gericht prüft, ob Ihre Bewerbung vollständig ist
- Sofern Sie noch weitere Unterlagen nachliefern müssen, meldet sich das Gericht bei Ihnen und fordert die Nachlieferung innerhalb von 3 Wochen
- Wenn geforderte Nachlieferungen nicht rechtzeitig eingehen, wird die Bewerbung ohne weitere Mitteilung abgelehnt
- Nachdem über Ihre Bewerbung entschieden wurde, erhalten Sie eine Nachricht entweder über die Aufnahme oder die Ablehnung
- Sofern Sie in die Vorauswahlliste aufgenommen werden, können Sie in zukünftigen Insolvenzverfahren durch den zuständigen Insolvenzrichter als Insolvenzverwalter eingesetzt werden
- Sie haben dennoch keinen rechtlichen Anspruch darauf, als Insolvenzverwalter eingesetzt zu werden
- Sofern Ihre Aufnahme in die Vorauswahlliste abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Entscheidung beim Kammergericht einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 23 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) zu stellen