Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer bei der für Sie zuständigen Stelle. Je nach Grund der Verlängerung läuft das weitere Verfahren leicht unterschiedlich:
Bei Verlängerung in Ausnahmefällen:
- Sie stellen den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer.
- Nach Eingang werden die Umstände geprüft und Ihr Ausbildungsbetrieb gehört. In Einzelfällen kann auch die Berufsschule um Stellungnahme gebeten werden.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.
Bei Teilzeitausbildung:
- Den Antrag auf die Verkürzung wegen Teilzeit können Sie üblicherweise zusammen mit dem Antrag auf Eintragung Ihres Ausbildungsverhältnisses am Beginn der Ausbildung stellen.
- Sie erhalten die Bestätigung über die Teilzeitausbildung in der Regel zusammen mit der Bestätigung der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses.
Bei Verlängerung wegen Nichtbestehen der Prüfung:
- Sie stellen unmittelbar nach dem Erhalten des Nichtbestehensbescheides den Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit wegen Nichtbestehens.
- Ihr Ausbildungsbetrieb muss der Verlängerung zustimmen.
- Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb erhalten eine Änderungsbestätigung.