Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland in der Regel ein Visum für Deutschland beantragen. Nach Ihrer Einreise können Sie sich zunächst drei Monate ohne weitere Voraussetzungen in Deutschland aufhalten. Für längere Aufenthalte müssen Sie sich um eine Aufenthaltskarte bemühen.
Sie können die erforderlichen Angaben für den Erhalt der Aufenthaltskarte bei Ihrer Anmeldung in der Meldebehörde tätigen. Von dort werden Ihre Angaben dann an die Ausländerbehörde weitergeleitet. In diesem Fall müssen Sie sich nicht noch einmal an die Ausländerbehörde wenden. Diese wird sich bei Ihnen melden.
Sollten Sie die Aufenthaltskarte zu einem späteren Zeitpunkt erhalten wollen (spätestens nach drei Monaten), wenden Sie sich an die Ausländerbehörde. Hierfür sind Angaben bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde einzureichen.
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde kann eine Entgegennahme Ihrer Angaben über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Entgegennahme anbietet.
Für den Fall einer elektronischen Einreichung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihrer Angaben mit Ihnen in Verbindung setzen, um ggf. Unterlagen nachzufordern und mit Ihnen einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin, wenn Sie dazu aufgefordert werden).
- Ist das Einreichen Ihrer Angaben nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihre Angaben entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin, wenn Sie dazu aufgefordert werden).
- Unabhängig vom Prüfergebnis der Ausländerbehörde erhalten Sie unverzüglich eine Bescheinigung darüber, dass Sie die erforderlichen Angaben für die Ausstellung der Aufenthaltskarte gemacht haben, um einen ordnungsgemäßen Aufenthalt nachweisen zu können.
- Nach abgeschlossener Prüfung wird Ihnen innerhalb von sechs Monaten entweder eine Aufenthaltskarte oder ein Ablehnungsbescheid ausgestellt.
- Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für fünf Jahre ausgestellt, es sei denn, aus dem Aufenthalt Ihrer Bezugsperson, von der sich Sie Ihr Aufenthaltsrecht ableitet, ergibt sich ein kürzerer Zeitraum.
- Die Aufenthaltskarte wird im Scheckkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen ausgestellt (eATKarte). Für die Anfertigung werden in der Ausländerbehörde Ihre Fingerabdrücke genommen. Außerdem müssen Sie eine Unterschrift leisten.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eATKarte bei der Ausländerbehörde abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
Für die Ausstellung der Aufenthaltskarte sowie der eAT-Karte fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde