- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
In Rheinland-Pfalz gilt Nachfolgendes:
- Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Süd, erklärt Ihnen das Genehmigungsverfahren zur Indirekteinleitung.
- Sie erstellen die Antragsunterlagen mit Hilfe eines Fachplaners und reichen diese ein.
- Die zuständige Struktur und Genehmigungsdirektion prüft Ihre Antragsunterlagen. Gegebenenfalls reichen Sie geforderte Unterlagen nach.
- Ihre nachgereichten Unterlagen werden geprüft.
- Die Genehmigung wird auf Basis der geprüften und gegebenenfalls nachgereichten Antragsunterlagen erstellt.
- Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid zur Indirekteinleitung.
- Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr.