Für die Schlüsselzahl 96:
- Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.
- Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.
Für die Schlüsselzahl 196:
- Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
- Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.
- Sie müssen 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können.
- Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.