Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie Zeuge einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.
Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert.
Bitte wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle bzw. an die zuständige Bußgeldstelle.
Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.
In der Regel sind nachfolgende Angaben notwendig:
Es ist für Sie kostenfrei eine Anzeige aufzugeben.
Sie können eine Anzeige jederzeit aufgeben. Aufgrund der leichteren Nachvollziehbarkeit ist eine unverzügliche Anzeige zu empfehlen.