Die erste Prüfung, deren Note verbessert werden soll, muss innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt worden sein.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eine einmal bestandene Prüfung kann nochmals zur Notenverbesserung abgelegt werden. Wird eine Verbesserung der Note nicht erreicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig.
Die erste Prüfung, deren Note verbessert werden soll, muss innerhalb der Regelstudienzeit abgelegt worden sein.
Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Prüfungsamt ihrer Hochschule.
Die notwendigen Informationen erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Hochschule.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung muss zum jeweils nächsten Prüfungstermin durchgeführt werden.
Die jeweiligen Prüfungsordnungen für die einzelnen Studiengänge der jeweiligen Hochschule.
13.04.2021
BAföG-Amt
Mittwoch, Donnerstag: 09:30 - 12:30 Uhr