- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
und
- Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt
oder
- bei Ihnen liegt ein Härtefall vor
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn
und
oder
Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.
Keine.
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
17.07.2020