Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen besuchen die Schule, in deren Schulbezirk sie wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Aus wichtigem pädagogischem oder organisatorischem Grund kann die Schulbehörde den Besuch einer anderen Grundschule anordnen.
Die Schulbehörde hört die Eltern an und entscheidet über den Schulbezirkswechsel.
Bitte wenden Sie sich an die Schulbehörde.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Es ist ein Widerspruch möglich.
11.12.2020