Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, denken Sie an die Anmeldung, die Sie ganz einfach online durchführen können.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, denken Sie an die Anmeldung, die Sie ganz einfach online durchführen können.
Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice.
Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:
Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.
Sie können Ihre Betriebsstätte Online anmelden
Von der Beitragspflicht sind gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen, der Jugendhilfe, für Suchtkranke, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ausgenommen.
Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.
04.12.2020