Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Seit 1. Januar 2016 muss grundsätzlich ein Antrag auf Genehmigung einer Pflanzung gestellt werden und die Genehmigung muss vor der Pflanzung vorliegen. Anpflanzungen, die ohne Genehmigung vorgenommen wurden, sind unzulässig und daher zu roden. Darüber hinaus werden sie mit Geldstrafen sanktioniert.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Es sind keine Fristen zu beachten.
04.12.2020
Montag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Mittwoch 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr – 16:30 Uhr
Freitag 7:30 Uhr – 12:00 Uhr