Die Durchführung der Zweiten Staatsprüfung setzt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt voraus.
Die Zweite Staatsprüfung besteht aus einer praktischen Prüfung und einer mündlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung besteht aus je einem Prüfungsunterricht in den beiden Ausbildungsfächern, in denen die Lehrbefähigung erworben werden soll.
Die mündliche Prüfung umfasst
- eine Teilprüfung in einem der beiden Ausbildungsfächer bzw. in einem der beiden Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unterrichtsvorhabens bzw. eines Förderplanes auf der Basis einer eigenen unterrichtspraktischen Erprobung sowie in der Didaktik und der Methodik des Prüfungsfaches,
- eine Teilprüfung im anderen Prüfungsfach in der Didaktik und der Methodik des Faches bzw. in Erziehung und Unterricht im anderen Schwerpunkt sonderpädagogischer Förderung,
- eine Teilprüfung über die praktische Umsetzung bildungswissenschaftlicher Aspekte sowie über Schulrecht und Beamtenrecht