Eier müssen innerhalb von zehn Tagen nach dem Legen sortiert, gekennzeichnet und ggf. verpackt werden.
Sortierte und ggf. abgepackte Eier der Güteklasse A dürfen nur mit aufgedrucktem Erzeugercode abgegeben werden.
Verpackungen müssen sauber, stoßfest, trocken und unbeschädigt sein. Das Material der Verpackungen muss die Eier vor Fremdgeruch und möglicher Qualitätsverschlechterung schützen.
Mit der Zulassung der Packstelle stehen alle Vermarktungswege offen. Es müssen folgende Listen geführt werden:
- Zukaufliste (Anzahl der zugekauften Eier je Erzeugerbetrieb)
- Sortierliste (Anzahl der Eier je Kategorie je Tag)
- Verkaufsliste (Anzahl der verkauften Eier mit Verkaufsort und datum)
Die Aufbewahrungspflicht der Listen beträgt 12 Monate.
Das Sortieren von Eiern die als BIO vermarktet werden sollen, ist eine kontroll- bzw. zertifizierungspflichtige Tätigkeit, die die Unterstellung unter das Öko-Kontrollverfahren nötig macht.