Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Personensorgeberechtigte, meist die Eltern, haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Erziehungshilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.