Sie müssen die erforderlichen Unterlagen und die Anträge (Annehmende und Anzunehmender) schriftlich beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen. Sie können mit der Einreichung auch einen Notar beziehungsweise eine Notarin beauftragen.
Das Gericht prüft dann, ob alle notwendigen Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen, wie:
- welches Verhältnis zum Anzunehmenden besteht
- ob die Annahme sittlich gerechtfertigt ist
- ob der oder die Annehmende das für eine Adoption notwendige Mindestalter erreicht hat (Vollendung des 21. beziehungsweise 25. Lebensjahres)
- ob ein ausreichender Altersabstand zum Anzunehmenden besteht
- ob überwiegende Interessen Dritter der Adoption entgegenstehen; zum Bespiel der leiblichen Kinder der Annehmenden oder des Anzunehmenden oder der Eltern des Anzunehmenden.
Dazu hört das Gericht unter anderen die Beteiligten und gegebenenfalls weitere Personen an.
Wenn die Voraussetzungen für eine Volljährigenadoption vorliegen, spricht das Gericht die Annahme des Volljährigen durch Beschluss aus.