Bei Antreffen auf frischer Tat sofort über den Notruf 110 die Polizei informieren und sich nicht in Gefahr begeben. Sie sollten umgehend Anzeige erstatten entweder bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz/ Sachbeschädigung/ Graffiti.
Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter bzw. Verursacher behalten 30 Jahre Gültigkeit. Wenn eine Gruppe beim illegalen Sprayen gestellt wird, haftet jedes Gruppenmitglied für die gesamte Schadenssumme.