Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ermittelt bei außergewöhnlichen Elementarereignissen in Rheinland-Pfalz aufgrund der ihr vorliegenden Lageinformationen und Meldungen die betroffenen Schadensregionen (Landkreise/Kreisfreie Städte) und teilt dies dem für den Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Ministerium zur Feststellung des Elementarereignisses mit. Dies erfolgt im Einvernehmen mit dem für die Finanzangelegenheiten zuständigen Ministerium und in Abstimmung mit dem für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums.
Die Feststellung über ein Elementarereignis und die Frist für die Stellung von Anträgen auf Finanzhilfen werden im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben.).
Für das jeweilige Elementarereignis legt das für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums die fachlichen Vorgaben auf der Grundlage der Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse fest.