Nach Ihrer Anzeige prüft die zuständige Behörde ob das ausgestrahlte Licht die empfohlenen Werte für die mittlere Beleuchtungsstärke bzw. das Blendmaß überschreitet. Wenn die Behörde feststellt, dass dem so ist, können Maßnahmen eingeleitet werden, um die Lichtbelästigung zu beseitigen.