Legen Sie die Fachaufsichtsbeschwerde schriftlich (auch per E-Mail) möglichst mit Begründung ein. Ein besonderes Formular ist nicht notwendig.
Die Behörde prüft, ob sie eine andere Entscheidung in der Sache treffen kann. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Information über die geänderte Entscheidung.
Trifft sie keine andere Entscheidung, legt sie Ihre Beschwerde in der Regel der nächsthöheren Behörde vor. Diese entscheidet dann über die Beschwerde und teilt Ihnen das Ergebnis mit.