- Kontaktaufnahme mit dem Ministerium, um Fördermöglichkeit abzuklären
- Formlose Antragstellung beim Ministerium
- Bewilligung des Antrags durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Vertriebenenvereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen für eigene Projekte oder auch für Feste oder Gedenkveranstaltungen.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Antrag (Beschreibung der geplanten Maßnahme mit Zeitplan), Kosten- und Finanzierungsplan (Welche Kosten entstehen, wer beteiligt sich sonst noch an der Finanzierung)
Keine.
Es bestehen keine festgelegten Antragsfristen. Jedoch sollten Anträge spätestens 4-6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werde.
Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen
Bewilligungsbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier
05.06.2020