Um das genaue Vorgehen für Ihr Kind zu ermitteln, wenden Sie sich direkt an die Schule.
In Grundschulen ist die Klassenlehrkraft zuständige Ansprechpartnerin. Fördermaßnahmen bei Lernschwierigkeiten oder Lernstörungen können klassenbezogen, gruppenbezogen oder individuell erfolgen. Sie werden in der Regel innerhalb des Klassenverbandes von der Klassenlehrkraft durchgeführt. Bei der Leistungsbeurteilung werden in diesen Fällen auch die individuellen Lernfortschritte berücksichtigt. Mit Zustimmung der Eltern kann die Leistungsbeurteilung sowohl bei schriftlichen Leistungsnachweisen als auch bei Zeugnissen verbal erfolgen.
In Schulen der Sekundarstufe I, im Berufsvorbereitungsjahr sowie in der Berufsfachschule I und Berufsfachschule II koordiniert in der Regel die Klassenlehrkraft oder die Fachlehrkraft für Deutsch die besondere Förderung: Prinzipiell werden für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben auf der Grundlage förderdiagnostischer Beobachtungen individuelle Förderpläne als Teil eines schulischen Förderkonzepts entwickelt und im Rahmen des individuell fördernden Unterrichts als besondere Förderung umgesetzt. Dies kann durch Unterstützungsprogramme wie Intervallförderung oder Förderung in Zusatzkursen ermöglicht werden. Über die Gruppengröße und den zeitlichen Umfang entscheidet die Schule in eigener Verantwortung.
Wenn der Schülerin oder dem Schüler aufgrund der Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben ein Nachteil im Unterricht, bei der Leistungsfeststellung oder Leistungsbeurteilung entstehen würde, gewähren die Schulen den erforderlichen Nachteilsausgleich wie z. B. Ausweiten der Arbeitszeit oder Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln. Darüber hinaus kann die Klassenkonferenz ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung beschließen. In Zeugnissen kann auf Antrag der Eltern die Note ausgesetzt werden (sofern eine mehrjährige Förderung erfolgt ist) und eine entsprechende Bemerkung ins Zeugnis aufgenommen.