Sie müssen die Erlaubnis zum Betrieb schriftlich bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde beantragen:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag auf die entsprechende Betriebserlaubnis mit den erforderlichen Angaben.
- Senden Sie den formlosen Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Die Anerkennungsvoraussetzungen werden bei einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft.
- Danach entscheidet die zuständige Stelle über die Erlaubnis und übermittelt den entsprechenden Bescheid an die antragstellende Person. Die Erlaubnis erfolgt gegebenenfalls unter Auflagen.