- Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme online
- Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde,
- Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags
Nach Eingang eines Antrags entscheidet die zuständige Behörde, ob die Anwendung der vorgeschriebenen Maßnahmen zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde, eine Ausnahme sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und mit dem Schutz anderer Personen vereinbar ist.